KI unter der Legal Lupe

Vorteile nutzen, Risiken minimieren

Im Marketing haben KI-Anwendungen bereits in vielen Bereichen des Arbeitsalltags Fuß gefasst.  Die Nutzung des Outputs bringt aber auch einige Besonderheiten mit sich. Wir haben uns den derzeitigen Rechtsrahmen genauer angeschaut und zeigen Lösungsansätze für die Kunde-Agentur-Beziehung auf.

Wie nutzen wir KI auf eine faire und verantwortungsvolle Weise? Mit diesem Thema hat sich der Weltverbrauchertag am 15. März 2024 befasst.

Den Ansatz finden wir spannend, denn auch unsere Kunden und wir sind „Verbraucher“ von KI. Oder nennen wir es eher „Gebraucher“, also Nutzer. Tendenz steigend, denn die Anwendungen werden zunehmend

  • multimodal (text-to-image, text-to-video)

  • stark optimiert im Hinblick auf das Output

  • kleiner und handlicher bei gleicher Leistungsfähigkeit - und damit flexibler einsetzbar

  • flächendeckend in bestehende Systeme integriert

Die Begriffe Fairness und Verantwortung beinhalten für uns auch rechtliche Aspekte. Was ist erlaubt, was liegt in einer Grauzone oder schon dahinter? Mit der Frage sind wir nicht allein. Der GWA Frühjahrsmonitor 2024 zeigt:

Die rechtlichen Unklarheiten sind für 86,7 Prozent der Agenturen die größten Herausforderungen beim Einsatz von KI. Das dürfte bei anderen Unternehmen kaum anders sein.

Völlig legal ist diese fachliche Plauderei: Unsere Art Directorin Vanessa und Creative Concept & Copy Daniel im InteRRview mit ChatGPT.

Im Austausch mit der Rechtsanwaltskanzlei Fechner, Profis im Medien-, IT- und Werberecht sowie geistigem Eigentum und Datenschutz, haben wir uns dem Thema von der rechtlichen Seite genähert:

Wie sieht der aktuelle Rechtsrahmen rund um den Einsatz von KI aus?

Da ist gerade viel im Umbruch. Das Spannungsfeld: Mit Urheber- und Markengesetzen, Designrechten oder auch der DSGVO bewegen wir uns auf vertrautem Terrain. Neue Technologien brauchen jedoch andere Regularien, die bis heute weder klar noch konsistent sind:

KI-Verordnung:

Im März 2024 hat das EU-Parlament mit dem AI Act den weltweit ersten Rechtsakt zum Thema künstliche Intelligenz beschlossen. Bis das Gesetz vollständig gilt, dürften wir 2026 schreiben. Klingt wie ferne Zukunft, aber alle Vorgaben zu erfüllen, ist harte Arbeit. Die DSGVO lässt grüßen.

Gesetze über digitale Dienste und Märkte:

Andere Regelwerke wie der Digital Services Act und der Digital Markets Act werden bereits seit Februar bzw. März 2024 angewendet. Praxiserfahrung oder gar Gerichtsbeschlüsse lassen da natürlich noch auf sich warten.

Welche Aspekte sind in der Kunde-Agentur-Beziehung besonders wichtig?

Nutzungsrechte: Darf ich KI-generierten Output kommerziell nutzen?

Dafür machen wir einen kleinen Ausflug in die unterschiedlichen Rechtsgebiete.

Ein Urheberrecht für die KI besteht nicht, denn das gilt nur für persönliche geistige Schöpfungen, die von einem menschlichen Urheber geschaffen wurden. Wenn der Output direkt aus dem KI-System kommt, ist er also frei von Urheberrechten.

Vertragliche Nutzungsrechte sind hingegen durchaus relevant. Sie richten sich nach der Lizenz des genutzten KI-Tools. Also ähnlich wie bei Bilddatenbanken.

Und was passiert, wenn der Mensch die KI als Werkzeug nutzt? Dann landen wir doch wieder beim Urheberrecht. Es ist zwar nicht geregelt, wann und durch welche Bearbeitungsschritte eine geistige Schöpfungshöhe erzielt wird. Dennoch kann der Output durch eine entsprechende Bearbeitung durchaus (ganz oder teilweise) urheberrechtlich geschützt sein und Nutzungsrechte daran können eingeräumt werden. Hier kann es sich lohnen, die Prompts und ihre Anpassungen zu dokumentieren. Denn im Zweifel liegt die Nachweispflicht beim Schöpfer.

Exklusive Nutzungsrechte sind dabei kaum bis gar nicht darstellbar, weil faktisch eben nicht belastbar bewertet werden kann, wie die urheberrechtliche Lage aussieht. Ihre Übertragung ist jedoch häufig ein wesentlicher Teil der Beauftragungen zwischen Kunden und Agenturen. Sie sind vor allem dann relevant, wenn es wichtig ist, Dritten die Übernahme verbieten zu können.

In welchem Umfang sie benötigt werden, ist von Projekt zu Projekt verschieden. Bei CI-bezogenen Assets oder großen Brand-Kampagnen ist eine Exklusivität sicher unerlässlich. Bei einem schnellen Social Media Post lässt sich eher darauf verzichten.

Haftung: Wer haftet für Rechtsverletzungen im Kontext mit KI-generierten Output?

Vorweg: Auf Basis der derzeitigen Rechtslage ist eine Verletzung von Rechten Dritter eher unwahrscheinlich und faktisch auch nur schlecht nachvollziehbar. Das stellt aber keinen Freibrief dar!

Wenn bereits im Training des KI-Modells Rechte verletzt werden, kann das den Output betreffen. Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht. Und damit meinen wir nicht nur das Training, mit dem OpenAI & Co. ihre Tools zum Start ausgestattet hat.  Auch durch neue Prompts und Chats lernen Tools wie ChatGPT oder Midjourney fortlaufend weiter, wenn man es nicht explizit ausschließt.

Diese Fragen sollten wir abwägen:

  • Wie groß ist das Risiko?

  • Welche Modelle werden genutzt?  Bieten sie ihren Anwendern eine angemessene Freistellung von der Haftung?

  • Welchen potenziellen Schaden kann eine Marke nehmen?

Geheimhaltung: Wie wahre ich Geschäftsgeheimnisse und den Datenschutz?

Die Krux: Gute Prompts erfordern mitunter Kundendaten. Vertrauliche Informationen haben bei der Nutzung von KI im ungeschützten Raum jedoch schlichtweg nichts verloren. Namen, Marken oder vertrauliche und geschützte Inhalte sollen nicht gepromptet werden. Personenbezogene Daten unterliegen zudem der DSGVO.

Grafik Marketing-Superheld

Die Lösungen:

Welche Daten können genutzt werden, welche dürfen es nicht? Hier sind klare Regelungen und eine transparente Kommunikation angesagt.

Der Aufbau einer agentureigenen KI-Infrastruktur, zum Beispiel über ChatGPT Teams bzw. Enterprise oder Azure Open AI, bietet einen geschützten Raum für Kundendaten.

Unser Fazit:

Sollte KI aus Angst vor rechtlichen Unsicherheiten lieber nicht genutzt werden? Nein. Das wäre fatal. Der Umgang mit KI mag sensibel sein, doch er ist auch unheimlich spannend. Hier heißt es: Vorteile nutzen, Risiken minimieren. 

Als Agentur haben wir die Aufgabe, dafür passende Infrastrukturen zu schaffen. Dazu gehören

  • ein datensicherer Raum

  • ein klares Regelwerk, das individuell die genutzten KI- Tools und ihre Einsatzbereiche definiert – sowohl gegenüber Kunden als auch gegenüber Unterauftragnehmern.

  • umfassende Schulungen der Mitarbeitenden sowie entsprechende Guidelines 

Lasst uns darüber sprechen und eine Basis schaffen, auf der wir zusammen mit KI arbeiten können!

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